Die „Beziehungskiste“ am Netzanschluss

Viele Podiumsdiskussionen, Beiträge auf beruflichen Netzwerken, Artikel, Blog-Beiträge und inzwischen auch Geschäftsmodelle und Start-Ups drehen sich um den Netzanschluss und den Netzzugang zum Stromnetz. Die Situation scheint dramatisch.

Das ist nicht unerwartet und rückt einen Bereich ins Licht der Öffentlichkeit, der bisher von den Veränderungen und Herausforderungen der Energiewende relativ wenig betroffen war oder zumindest kaum jemand darüber gesprochen hat.

Es gab halt die Pflicht zum Anschluss an das Stromnetz und es ging immer um die Netzkapazität zur Entnahme von elektrischer Energie.

Anfang der 2000er Jahre hatte ich indirekt mit einer Anfrage zur Anschlusserweiterung im MW-Bereich bei einem Netzbetreiber für einen Standort der Chemieindustrie zu tun.

Das Besondere: Die örtliche Standortleitung des Industriekunden „bewarb“ sich im eigenen internationalen Konzern um die Ansiedelung einer neuen Produkltionslinie und benötigte die voraussichtlichen Kosten der Erweiterung des Netzanschlusses vom Netzbetreiber für den business case.

Die Argumentation ggü. dem Netzbetreiber war nun, dass es doch im Interesse des Netzbetreibers sei, dass mehr elektrische Energie über sein Netz fließt und er damit mehr Umsatz und Gewinn machen würde.

Dementsprechend solle der Netzbetreiber schauen, ob man die Kosten für die Anschlusserweiterung nicht reduzieren könne.
Antwort des Netzbetreibers: „……“ (Betretenes Schweigen.)

Der Netzbetreiber wusste damals nicht, wie man mit so einer Art Anfrage überhaupt umgehen solle.

Aus Sicht des Unternehmers, der im internationalen Konzern sich behaupten muss, eine „ganz normale Sache“ und für den regulierten Netzbetreiber im natürlichen Monopol in Deutschland eher verwirrend.

25 Jahre weiter ist diese Situation in der Breite der Anschlussnehmer und Netzkunden sowie der Netzbetreiber angekommen.

Das Mittel- und Niederspannungsnetz wird immer dynamischer:

Während es früher einer eher statischen Verteilung diente („Wasserfall-Logik“), ändern sich Lastflussrichtungen, Einspeisungen und Entnahmen in jeder Minute und auf nur sehr schwer prognostizierbare Weise.

Der Netzbetreiber möge nun die Nutzung des Netzanschlusses steuern und einen Anreiz für netzdienliches Verhalten geben. In diese Richtung geht der Gesetzgeber und Regulator seit einigen Jahren.

Dabei der Mehrheit der rund 800 Netzbetreiber noch die Transparenz im eigenen Verteilnetz (Messwerte aus SMGW und Sensorik, Massendatenverarbeitung und Digitalisierung, Netzzustandsanalyse), weshalb es schwer fällt zu definieren, was genau gerade netzdienliches Verhalten im konkreten Netzstrang zu einem Zeitpunkt sein könnte.

Auf der Seite der Kundenanlage (Anschlussnehmer) sieht es dabei nicht viel besser aus:

HEMS, Co-Location, Lastflüsse mit Speichern zeitlich verschieben, Wärmepumpen dimmen, Kühlhäuser dynamisieren, Optimierung nach Börsenpreis… sind zwar in aller Munde. Ein konkreter und projektspezifischer Dialog mit den Netzbetreibern zu dem konkreten Einsatz einer Anlage mit Flexibilisierungspotenzial findet kaum statt.

Viele Projektentwickler vermuten auf Seiten der Netzbetreiber Unwillen, Fachkräftemangel, Überforderung und andere nicht so „nette“ Dinge.

Faktisch können viele Projektentwickler auch gar nicht überschauen, welches Betriebsmodell und welche Anschlussnutzung konkret in dem eigenen Projekt geplant ist, dass sie entwickeln. Dies sind aber die entscheidenden Punkte für den Netzbetreiber, die über die reine Kapazitätsfrage hinausgehen.

Und natürlich ist die geografische Flexibilität des Projektentwicklers bzgl. des konkreten Anschlusspunkts (Grundstück) eher nicht vorhanden.

Ein Großspeicher mit großem Potenzial zur Flexibilisierung mit Anschluss in einem Netzstrang bringt u.U. nichts oder ist sogar kontraproduktiv, wenn der Bedarf des Netzbetreibers an einem anderen Netzstrang existiert und dort Engpässe drohen.

Viele erhoffen sich eine Klärung durch die bald verpflichtende Veröffentlichung von freier Netzanschlusskapazität, die für neue Anschlüsse zur Verfügung steht.

Die Karten müssen die verfügbaren Netzanschlusskapazitäten übersichtlich darstellen – und zwar explizit sowohl einspeiseseitig (wichtig für Wind und PV) als auch lastseitig (wichtig für Großverbraucher und das Laden von Batteriespeichern).

Das Vorhaben und auch das Ziel des Gesetzgebers ist sicherlich löblich.

Es sollte nur allen bewusst sein, dass diese Netzkarte hochgradig dynamisch ist, weil sie nur den Status Quo darstellt, fest eingeplante Maßnahmen zum Netzausbau nicht berücksichtigen (kann) und auch die „Pipeline“ der bereits eingereichten Anschlussanfragen nicht mit darstellen (darf).

Durch die (richtiger- und notwendigerweise) zunehmende Vermaschung der Stromnetze auf allen Ebenen (bis ins europäische Verbundnetz) wird die Dynamik der freien Netzkapazitäten weiter erhöht. Drohende Engpässe lösen sich durch den Bau von Leitungen auf. Andere können dadurch neu entstehen.

Ich sehe als (schnell wirkende) Lösung, dass die Kommunen und/oder die Netzbetreiber mit den Kommunen im Rahmen der Flächennutzungsplanung dezidierte Flächen für Anschlussnutzer zur Einspeisung, Erzeugung, Speicherung und Entnahme von Strom ausweisen.

Vielleicht ähnlich wie bei der kommunalen Wärmeplanung oder dem Ausweis von Gebieten für Windparks.

Die Netzbetreiber wären dann in die Flächennutzungsplanung eingebunden und richten ihre Netzausbauplanung danach aus.

Das klingt vielleicht wieder nach zu viel regulierter Planung und staatlicher Festlegung. Ich befürchte aber, dass in diesem Fall die Wirkung von reinen Marktmechanismen nicht ausreicht oder gar zu Fehlentwicklungen führt.

Viele Betriebsmodelle für Flexibilitätslösungen orientieren sich weiterhin an erzielbaren Börsenpreisen und nicht an netzdienlichem Verhalten. In diesem Bereich muss es zu einem ausgleichenden Mechanismus kommen, weil der netzdienliche Einsatz Vorrang haben muss.